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BT und das Hyperlink-Patent

Wer die Diskussion um British Telecom und Hyperlinks und ob BT ein rechtsfähiges Patent auf diese besitze in den vergangenen Monaten verfolgt hat, erlebt eine weitere Posse, wo ein Unternehmen richtigerweise wieder in die Schranken gewiesen wurde. BT hatte den US Provider Prodigy auf Lizenzzahlungen wegen angeblicher Patentsverletzungen verklagt - und in einem Musterprozess nun endgültig vor einem Gericht verloren. BT wollte für jeden Link in einem Webdokument mitkassieren. Was hätte das für das WWW bedeutet, wenn sie es geschafft hätten, damit durchzukommen. Auch wenn jenes Patent in den USA noch sechs Jahre gültig ist - hoffen wir, dass die Anwälte nicht doch noch etwas finden. Als ich vor einem Jahr davon erfuhr, habe ich nur erstaunt geschmunzelt und gedacht, ob nun alle in der New Economy vollends durchgeknallt sind. Meiner Meinung nach gehören Software-Patente nach fünf Jahren als abgelaufen und weg. Diese ganze Patent-Zockerei geht mir ziemlich auf die Nerven und kostet der Weiterentwicklung erheblich viel Zeit und oft auch Geld. Man kann nur hoffen, dass wir hier in Europa nicht ein ähnliches Patentrecht bekommen wie in den USA. Es sieht aber ziemlich schlecht aus. Auf jedenfall schien die Richterin aufgeweckt zu sein: BTs Patent beschreibt einen Hyperlink in einem zentralen Netzwerk. Und das ist das WWW nun wirklich nicht.

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Diese Seite enthält einen einzelnen am 24.08.02 09:52 erschienenen Blogeintrag.

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Danach erschien Gequirlter Mist.

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