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Verheiratete sowie Schwule und Lesben in eingetragener Lebenspartnerschaft k�nnten kostenlos bei der Krankenkasse des anderen mitversichert werden. Dar�ber hinaus werden die f�lligen Versicherungsbeitr�ge unverheirateter Arbeitsloser vom Arbeitsamt in der Regel nicht als Belastung anerkannt und bei der Berechnung des gemeinsamen Haushaltseinkommens abgezogen. Umgehen l�sst sich die Beitragslast nur durch eine Trennung. Ohne den zahlungsf�higen Partner haben Betroffene dann wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld und die �bernahme der Krankenversicherungskosten.Aus spon
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