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Verheiratete sowie Schwule und Lesben in eingetragener Lebenspartnerschaft könnten kostenlos bei der Krankenkasse des anderen mitversichert werden. Darüber hinaus werden die fälligen Versicherungsbeiträge unverheirateter Arbeitsloser vom Arbeitsamt in der Regel nicht als Belastung anerkannt und bei der Berechnung des gemeinsamen Haushaltseinkommens abgezogen. Umgehen lässt sich die Beitragslast nur durch eine Trennung. Ohne den zahlungsfähigen Partner haben Betroffene dann wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld und die Übernahme der Krankenversicherungskosten.Aus spon
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