Wer erinnert sich noch an das Abmahnungsgebaren, nur weil einige Domaininhaber in ihrem Domainnamen Kfz-Abkürzungen für Ortsangaben eingebracht haben (www.ein-beispiel-hh.de). Das Patent ist vom Bundespatentgericht am 03.03.2005 kassiert worden. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, da dem Patentinhaber noch Rechtsmittel zum BGH einlegen kann. Die Sache hat sich erledigt - ein Trivial-Patent weniger.
Mehr dazu hier: Dr. Bahr