Via Abnedblatt.de
Die Haspa argumentiert, dass die Verwaltung der Guthabenkonten durch die eigene Nummer einfacher sei. Wenn der Kunde etwa eine Überweisung einreiche, sehe die Bank sofort, dass erst geprüft werden müsse, ob das Konto auch gedeckt ist.So einen Quatsch habe ich lange nicht mehr gehört. Seit den frühen 90ern werden Überweisungen elektronisch durchgeführt. Seinerzeit wurden zwar die Überweisungen (noch) von dem zuständigen Bankmitarbeiter disponiert, heute geht dies automatisch. Ist das Konto nicht gedeckt, laufen diese Überweisungen unter umständen in einer Nachdispositionsliste auf, sofern z.B. ein Kredit-Limit 2 vorhanden ist oder andere Informationen zum Konto bestehen.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Hartmut Lubomierski hat dagegen keine Bedenken, weil die Nummernvergabe nicht öffentlich gemacht worden sei.Aha. Und wieso hat in diesem Fall der betreffende Kunde es überhaupt mitbekommen, daß seine Bonität von anderen KI anhand der Kontoverbinung als "schlecht" beurteilt wird? Sollte eine Bankauskunft an das andere KI etwa solche Hinweise enthalten? Das Wesen der Bankauskunft (einfachen oder ausführlichen) sieht dies nicht vor. Auf einem Guthabenkonto kann es nicht zu Überziehungen kommen. Und das Scoring läuft schon ... Kreditzinsätze werden schon so vergeben. 1199 - die Kontonummer, die klamme Kunden verrät